Rechtsprechung
LG Darmstadt, 14.06.2016 - 13 O 277/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Verkündet am: 14.06.2016
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 14.06.2016 - 13 O 277/15
- OLG Frankfurt - 24 U 89/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 02.09.2013 - 19 U 106/13
Zum Recht der Bausparkasse, einen Bausparvertrag nach Vollbesparung ordentich zu …
Auszug aus LG Darmstadt, 14.06.2016 - 13 O 277/15
Sinn des Bausparvertrages und damit auch zwischen den Parteien vereinbart ist einzig die Zurverfügungstellung der Bausparsumme, nicht allerdings, eine ad infinitum zu gewährende hochverzinsliche Geldanlage (bezogen auf das jetzige Zinsniveau, das erreichbar wäre (vgl. OLG Frankfurt/M., Hinweisbeschluss v. 02.09.2013, Az.19 U 106/13, insoweit der Bundesgerichtshof eine Revision zur Entscheidung nicht angenommen hat).